Auslands-Bafög und weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Finanzierungsmöglichkeiten anderer Art können beispielsweise wie folgt aussehen: für den Fall, dass ein Auslandspraktikum nicht weniger als zwölf Wochen dauert, kann hierfür Auslands-Bafög beantragt werden, sofern das Praktikum in unmittelbarem Zusammenhang mit dem jeweiligen Studium steht. Weitere Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Auslands-Bafög ist, dass hierzulande mindestens zwei Studiensemester vor dem eigentlichen Beginn des Praktikums absolviert wurden. Im Normalfall kann Auslands-Bafög für die Dauer eines ganzen Jahres beantragt werden, in der Regel erfolgt aber eine Förderung von mindestens sechs Monaten. Wichtig ist, dass der Antrag mindestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Praktikumsbeginn beim entsprechenden BAföG-Amt vorliegt, bei Praktika in den USA ist eine Vorlaufzeit von zwölf Monaten vonnöten.
Studierende, die sich für Praktika bei Internationalen Organisationen interessieren, haben die Möglichkeit, entsprechende Förderungen durch das so genannte Carlo-Schmid-Programm zu erhalten. Erstinformationen sind beispielsweise beim DAAD zu bekommen, der auch weitere Fördermöglichkeiten bereithält: das aktuelle Bildungsprogramm LLP (sprich: Lebenslanges Lernprogramm) beinhaltet beispielsweise unterstützende und fördernde Teilaspekte im Hinblick auf den Bereich der Schulbildung (COMENIUS-Programm), auf dem Gebiet der Hochschulbildung (ERASMUS), der Berufsbildung (LEONARDO) sowie der Erwachsenenbildung (GRUNDTVIG). Anfragen - insbesondere hinsichtlich des Förderprogramms LEONARDO - sind übrigens an die Nationale Agentur Bildung für Europa beim BIBB zu richten.
Das LLP ist im Zusammenhang mit der Absolvierung eines Auslandspraktikums für diejenigen gedacht, deren Aufenthalt im Gastland mindestens zwölf Wochen, höchstens allerdings zwölf Monate andauert. Monatliche Stipendien zwischen 50 und 400 Euro sowie anteilige Zuschüsse für Spesen etc. werden hier gewährt. Fahrtkostenzuschüsse dürfen ebenfalls beantragt werden, sofern das Praktikum mindestens zwei, aber nicht länger als sechs Monate dauert. Eine frühzeitige Antragstellung ist auch hierbei unabdingbar, denn die entsprechenden Mittel stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung.
Durch die Chance, bestimmte Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen, kann vielen Studenten, Absolventen und Auszubildenden so manche Tür geöffnet werden, so dass einem Auslandspraktikum - zumindest aus finanziellen Gründen - nicht mehr allzu viel im Wege stehen dürfte.
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