Praktika Bewerbung

Diese Seite wird gerade überarbeitet. Bald erhalten Sie hier weitere Infos zu Praktikamöglichkeiten im Ausland; bspw. in Großbritannien:

Jeder EU-Bürger kann in Großbritannien einer Tätigkeit nachgehen. Es bedarf erstaunlicherweise weder einer Einreiseerlaubnis, man braucht kein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch eine Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig. Es besteht keine behördliche Meldepflicht. Wer länger als sechs Monate in Großbritannien arbeiten möchte, kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um einen Nachweis über seinen Aufenthaltsort zu haben. Auch dies ist allerdings keine Verpflichtung. Versicherungs- und steuertechnisch gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland. Für nicht aus der EU stammende Arbeitskräfte gelten strengere Gesetze. Sie brauchen eine Einreisegenehmigung, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.

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